Störfall-Verordnung

§ 8A STÖRFALL-VERORDUNG

Information der Öffentlichkeit

Der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht (AZV) ist Betreiber des Klärwerks Forchheim. Gemäß § 8a in Verbindung mit Anhang V Teil 1 der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV –Störfall-Verordnung) informieren wir hiermit die Öffentlichkeit über den auf dem Klärwerk Forchheim vorhandenen Betriebsbereich der unteren Klasse.

Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich dem Klärwerk.

Auf dem Klärwerk Forchheim werden die zufließenden Abwässer in mehreren Stufen mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt. Die dabei anfallenden Klärschlämme werden ausgefault, mechanisch entwässert und schließlich getrocknet.

Bei der Schlammfaulung entsteht Klärgas. Dieses wird zwischengespeichert und vollständig zur Wärme- und Stromversorgung auf dem Klärwerk genutzt. Bei Störungen kann die überschüssige Klärgasmenge über eine Notfackel schadlos beseitigt werden.


Relevante Stoffe die einen Störfall verursachen können.

Aufgrund der gespeicherten Menge zählt ausschließlich das Klärgas zu den relevanten, gefährlichen Stoffen, von denen im Störfall eine Gefahr ausgehen könnte. Weitere gefährliche Stoffe im Sinne der Störfall-Verordnung sind nicht vorhanden.

Klärgas ist ein entzündliches Gas der Gefahrenkategorie P2 nach CLP-Verordnung. Es hat einem Methangehalt zwischen 60 % und 70 %. Bei unkontrolliertem Austreten von Klärgas besteht daher das Risiko einer Explosion oder eines Brandes.

Die im Betriebsbereich des Klärwerks zwischengespeicherte Menge beträgt maximal 20.000 kg. Aufgrund dessen ist das Klärwerk als Betriebsbereich der „unteren Klasse“ gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV eingestuft.


Warnung, Information und Verhalten der Bevölkerung bei Eintritt eines Störfalls.

Eine ausführliche Sicherheitsbetrachtung zur Störfallvorsorge ist im Störfallkonzept des Klärwerks Forchheim detailliert beschrieben. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde werden die bestmöglichen Vorkehrungen getroffen, um Störfälle zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen weit möglichst zu begrenzen.

Regelmäßige Notfallübungen sowie Schulungen des Betriebspersonals erhöhen zusätzlich die Sicherheit. Weitere Handlungshinweise werden den Beschäftigten im Rahmen des darüber hinaus bestehenden Alarm-und Meldeplans des AZV gegeben.

Sollten Ereignisse eintreten,die eine Warnung der Bevölkerungerforderlich machen, werden diese unverzüglich mit der zuständigen Ordnungsbehörde bzw. der Polizei und Feuerwehr abgestimmt.


Inspektionen und Überwachungspläne der zuständigen Behörde.

Für die Überwachung des Betriebsbereiches des Klärwerks Forchheim wurde von der zuständigen Behörde aufgrund einer systematischen Bewertung der Gefahren von Störfällen ein Überwachungsplan gemäß § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV erstellt. Auf dessen Basis finden gemäß § 16 der Verordnung, in einem Turnus von drei Jahren, regelmäßige, behördliche Inspektionen statt.

Die letzte Inspektion erfolgte am 08.03.2023. Dabei wurde festgestellt, dass die Betreiberpflichten nach § 5 BImSchG für genehmigungsbedürftige Anlagen, insbesondere hinsichtlich sonstiger Gefahren, in Verbindung mit den Pflichten für Betriebsbereiche gemäß §§ 3 bis 8 der 12. BImSchV, eingehalten werden.


Anwendung der Störfall-Verordnung.

Das Klärwerk Forchheim wurde der zuständigen Behörde erstmals am 02.08.2005 als Betriebsbereich nach der 12. BImSchV angezeigt. Der Betriebsbereich umfasst das gesamte, unter der Aufsicht des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht stehende, eingezäunte Klärwerkgelände.

Betriebsbereich des Klärwerks Forchheim


Richtiges Verhalten bei Eintritt eines Störfalls.

Bei Wahrnehmung von Gasgeruch, Rauchwolken, lautem Knall oder bei direkter Information durch Polizei oder Feuerwehrverhalten Sie sich bitte strikt nach folgenden Regeln:

  1. Vom Unfallort fernbleiben!
  2. Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst freihalten!
  3. Zündquellen vermeiden!
    – Elektrogeräte ausschalten.
    – keine offenen Flammen verwenden
    – keine Funken verursachen
    – nicht Rauchen
    – keine Fahrzeuge benutzen.

  4. Zuhause bleiben, oder sofort ein Gebäude aufsuchen!
  5. Fenster und Türen geschlossen halten!
  6. Den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr unbedingt Folge leisten!

Wir möchten Sie hiermit nicht beunruhigen – diese Sicherheitsratschläge und Verhaltensregeln sind jedoch im Ernstfall hilfreich und können bei entsprechender Beachtung Rettungs- und Feuerwehreinsätze unterstützen und damit nicht nur unsere Beschäftigten, sondern auch Sie vor Gesundheitsgefahren bewahren.

Weitere Informationen gemäß Anhang V Teil 1 Nr. 7 StörfallV

Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange erhalten Sie
In der Leitwarte des Klärwerks (Telefonnummer: 07642-6896 228).

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Anschrift des Betreibers, der Zuständigen Behörde, sowie wichtige Rufnummern.



Betreiber

Abwasserzweckverband
Breisgauer Bucht
Hanferstr. 6
79108 Freiburg

Tel. +49 761 152 17 -0
Fax +49 761 152 17 -22

E-Mail: geschaeftsstelle@azv-breisgau.de




Betriebsbereich

Klärwerk Forchheim
Zum Klärwerk
79362 Forchheim

Tel.+49 7642 6896 -0
Fax +49 7642 6896 -240

E-Mail: klaeranlage@azv-breisgau.de




Überwachungsbehörde

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 5
Schwendistraße 12
79102 Freiburg

Tel. +49 761 208 -0
Fax +49 761 208 -394273

E-Mail: abteilung5@rpf.bwl.de




Polizei: 110
Feuerwehr: 112




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Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a der Störfall-Verordnung 2017

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